100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Wenn Sie auf etwas hinweisen oder Vorschläge machen wollen, bereits Erfahrungen mit OER gemacht haben und davon berichten wollen oder sonstige Ideen haben, ist hier der richtige Ort dafür.

Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon sandra.schoen » Di 16. Apr 2013, 08:53

Birgit Lachner hat geschrieben:Mein Meinung: Wir brauchen einen OER Service, bei denen Benutzer "Bilder" bestellen können.


finde ich eine tolle idee! :o) das geschäftsmodell ist mir dabei unklar, aber das ist ja normal bei OER :D
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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon akirpeifel » Di 16. Apr 2013, 19:19

Hallo zusammen,

Birgit Lachner hat in ihrem Beitrag auf Bilddatenbanken hingewiesen. Diesbezüglich möchte ich auf Fallstricke hinweisen die unter umständen rechtliche Probleme verursachen können. Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen dürfen ebenfalls nicht in sozialen Netzwerken wie Facebook verwendet werden. Außer sie sind mit der SA-Lizenz gekennzeichnet (Share Alike, Weitergabe unter gleichen Bedingungen).

Bei der Bilddatenbank für kostenlose Fotos, Pixelio , ist die Nutzung von Pixelio-Bildern in sozialen Netzwerken aufgrund der geforderten Unterlizenzen grundsätzlich problematisch. Deshalb ist zu empfehlen, kein Miniaturbild von Pixelio anzuzeigen. Auf der Homepage wird dem unsicheren Nutzer nahegelegt: "Für eine Nutzung in diesem Rahmen musst Du Dir beim betreffenden Urheber eine gesonderte Erlaubnis einholen."

Eine weitere Bilddatenbank, Fotolia, derer ich mich für meine Anwendungen bediene sagt diesbezüglich, dass eine Verwendung von Fotolia-Content auf sozialen Netzwerken wie Facebook aufgrund der dortigen Nutzungsbedingungen momentan nur unter Einschränkungen möglich ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass neben der umfassenden Nutzungsrechtseinräumung auch die seitens Facebook automatisch vorgesehene und vom Einsteller nicht abwählbare Möglichkeit zum Download des Contents möglich ist.

Die Nutzungsbedingungen und Lizenzvereinbarungen von sogenannten Bildagenturen kollidieren im Normalfall mit denen von sozialen Netzwerken. Zum Beispiel auf Facebook willigt der Nutzer ein, dass er dem sozialen Netzwerk die "nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte" überträgt, die er auf oder im Zusammenhang mit Facebook postet. Ähnliches steht in den Nutzungsbedingungen von Google Plus: Der Nutzer räumt dem Unternehmen demnach die Rechte ein, die eingestellten Inhalte im "nötigen Umfang zu nutzen. Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen." Im Sinne von OER sollten diese Einschränkungen beachtet werden. Die Rechte für weitere Vervielfältigungshandlungen sind folglich bei den meisten Bildagenturen für Social Media eingeschränkt. Ein Fallstrick der hier Probleme machen kann sind die Social Media Plugins, wie sie z. B. in Blogs (Wordpress) eingebunden werden können. Die Betreiber dieser Blogs haften nämlich schon, wenn sie die Plugins bereithalten obwohl sie die Rechte für Bilder ( z.B. von Bilddatenbanken zur Veröffentlichung in Social Media) nicht haben, da Dritten eine nicht vorhandene Möglichkeit zur Veröffentlichung erföffnet wird.

Wenn die Nutzungsrechte unklar sind oder der Urheber des Bildes dem Teilen in Facebook & Co. nicht zustimmt, kann man das Vorschaubild über den Open Graph blockieren oder ersetzen. Zum Beispiel für Facebook kann man mit dem Befehl

▪ < meta property="og:image" content="http://meinehomepage.de/Frimenlogo.jpg"/ >

festlegen, dass etwa das Unternehmenslogo als Vorschaubild erscheinen soll - oder gar keins. Der Open Graph wird inzwischen auch von Google Plus, Xing und Pinterest unterstützt. Trotzdem ist das Prozedere für jedes Foto eine sehr aufwändige Angelegenheit - und langfristig keine Lösung. Die Problematik für den User besteht aber darin, dass er beim Teilen von Vorschaubildern keine Möglichkeit hat sich rechtlich abzusichern. Eine Möglichkeit besteht allerdings darin, dass der user im Impressum angibt, dass alles (Texte und Bilder)ohne Gefahr geteilt werden kann. Voraussetzung ist dafür, dass die benötigten rechte vorhanden sind.


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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon Monika Weigand » Di 16. Apr 2013, 23:05

Hallo Martin,

natürlich lässt sich nicht in zwei Sätzen sagen, was nötig ist, um Lernmaterialien barrierefrei zu machen, aber ich will versuchen, die allerwichtigsten Punkte zusammenzufassen:

HTML-Seiten
HTML ist grundsätzlich eine gute Lösung für blinde und sehbehinderte Anwender. Sowohl Screenreader (Bildschirmleseprogramme, die den Seiteninhalt in Blindenpunktschrift auf einer Braille-Zeile ausgeben) als auch Sprchausgaben lesen HTML-Text sehr zuverlässig, sofern er valide ist, also den Richtlinien des WAI entspricht (siehe dazu WCAG 2.0). Wichtig ist, dass man auf bekannte Barrieren wie Flash-Animationen, Videos ohne ausreichenden Text, Bilder ohne Alternativtext etc. verzichtet und die Dokumente mit einer klaren, möglichst einfachen semantischen Struktur versieht, also HTML-Überschriften zur Gliederung verwendet.

PDF-Dateien
Ob PDF-Dateien barrierefrei sind, hängt davon ab, wie sie erstellt wurden. Ist die Grundlage des PDFs eine Text- oder Word-Datei, die vielleicht auch noch mit Überschriften strukturiert ist, ist die PDF-Ausgabe für Blinde und Sehbehinderte gut nutzbar und stellt kein Problem dar. Wenn man dagegen eine Textseite einfach einscannt (ohne OCR-Erkennung) und dann als PDF abspeichert, wird der Blinde wohl keinerlei Informationen erhalten, weil die Grundlage dann ja nur ein Bild ist, und grafische Elemente sind nun mal weder in Sprache noch in Blindenschrift umsetzbar sind.

Sonstige Anwendungen
Daneben sind auch Dokumente aus den bekannten Standard-Anwendungen, also Text-Dateien und Dokumente aus Office-Anwendungen, gut für Blinde und Sehbehinderte zugänglich. Die Screenreader sind allesamt gut auf die weit verbreiteten Anwendungen abgestimmt und geben den Textinhalt sehr zuverlässig wieder. Grundsätzlich gilt: Je bekannter und verbreiteter eine Anwendung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Screenreader bereits damit vertraut sind und sie lesen können. Open Office zum Beispiel ist derzeit für blinde und sehbehinderte Anwender noch kaum oder nur schwer nutzbar.

Das sind natürlich nur sehr allgemeine Angaben. Wenn Interesse besteht, kann ich gerne noch einmal genauer und ausführlicher beschreiben, worauf OER-Autoren achten sollten, um Sehgeschädigte nicht von der Nutzung auszuschließen.

Schöne Grüße
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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon SabineP » Mi 17. Apr 2013, 09:46

@ akirpeifel
da haben wir ja schon den ersten Problemfall mit der Nutzung von OER.
So einfach verständlich und damit absolut benutzerfreundlich ich die CC-Lizenzen auch finde,
bin ich immer wieder erstaunt wie viel andere rechtlichen Unstimmigkeiten, die von Dritten ausgehen, an der Nutzung dranhängen.
Aber wenn ich ehrlich bin verstehe ich die Problematik noch nicht ganz.
Wenn ich zum Beispiel ein Bild von einer Datenbank poste, dass unter der Lizenz CC BY-NC-ND steht.
Kollidiert das mit den Nutzungsrechten die ich zum Beispiel Facebook übertrage, weil sie es technisch vervielfältigen wollen?
Was bedeutet technisch vervielfältigen? Sie wollen es unter Umständen verändert für kommerzielle Sachen nutzen?
Kann ich dann diese Ursprungslizenz überhaupt übertragen?

Hab hierzu in ner Kurzrecherche diesen Artikel von 2009 auf creativecommons.org gefunden http://creativecommons.org/weblog/entry/14563
Bin nicht in Facebook, weiß also nicht ob das noch aktuell ist.
Was sagen die anderen dazu?

Freu mich auf Antworten..
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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon akirpeifel » Do 18. Apr 2013, 09:37

Hallo zusammen,

für mich hat sich nach der Durchsicht weiterer Dokumente eine, so wie ich meine, eine essentielle Fragestellung ergeben. Diese Frage hat mich beim MOOC-Maker Kurs schon beschäftigt. Auf der Kursseite besteht die Möglichkeit seine Beiträge oder die Beiträge von Blogs die sich zu einem bestimmten Thema äußern in einem sogenannten Blogaggregator für die Kursteilnehmer zur Verfügung zu stellen. Hier sehe ich ein Haftungsproblem, sowohl für den Anbieter der diesen Blogaggregator zur Verfügung stellt als auch für denjeneigen der auf die zur Verfügung gestellten Inhalte zugreift. Das deutsche Urheberrecht geht davon aus, dass sich der Nutzer um das Einholen der Erlaubnis kümmern muss, nicht der Rechteinhaber. Es verhält sich nach meiner Meinung ähnlich wie bei der Einbindung eines Sharebuttons auf meiner Website. Zitat: "Hat der Seitenbetreiber der Quelle einen Share-Button in seine Seite integriert, so kann in aller Regel auf eine Einwilligung geschlossen werden". Man kann aber nicht zu hundert Prozent davon ausgehen, dass die im Blogaggregator zur Verügung gestellten Bloginhalte auch tatsächlich über die entsprechenden Rechte an einem Bild od. Text verfügt. Ist dies nicht der Fall, haftet der Teilende. Muss also im Impressum dies kenntlich gemacht werden oder muss derjenige der in den Blogaggregator den Link zur Verfügung stellt versichern dass die Inhalte frei sind. Und muss derjenige der auf diese Inhalte zugreift zuvor eine Einverständniserklärung unterzeichnen???? Ein auf der Kursseite zur Verfügung gestellter Blogaggregator ist gleichzusetzen mit einem SocialPlugin, das es ermöglicht fremde Inhalte aktiv mit einem Klick zu teilen. Damit demonstriert der Anbieter, in dem Fall das Team des COER13, dem Nutzer sein Einverständnis, dass der Inhalt geteilt werden darf. Ein findiger Anwalt könnte dies auch als Einwilligung auslegen. Eine Antwort auf diese Problematik würde mich interessieren.

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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon akirpeifel » Do 18. Apr 2013, 10:55

Hierein interessantes Video das unter CC-Lizenz veröffentlicht wurde. http://youtu.be/EjSuaeVfE9I

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Re: 100 konkrete OER-Fälle von allen TeilnehmerInnen sammeln

Beitragvon nbonarius » Mi 19. Jun 2013, 09:18

Zu den CC Lizenzen: Neben den bereits hier genannten Gefahren durch Urheberrechtsverletzungen sehe ich noch ein weiteres Problem, nämlich bei der Bedingung der eigentlich ganz simplen "Namensnennung".
Natürlich gibt die Lizenzvereinbarung hier Hinweise: "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen", auch Beispiele werden auf der CC Seite genannt.
Aber, für mich stellen sich trotzdem einige konkrete Fragen:
1. Wenn der Autor nicht vorgibt, wie die Angabe aussehen soll ist das erste Problem für mich, festzustellen wer Autor und wer Rechteinhaber ist. Z.B. ganz aktuell beim neuen OER-Dossier http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=50528. Hier verstehe ich es so, dass ich alle Autoren sowie das DIPF nennen müsste. Allerdings gibt es auch Publikationen die als Lizenzinhaber die Institution nennen, könnte ich dann auf die Nennung der Autoren verzichten? Best practice wäre hier sicherlich, die Art und Weise der gewünschten Nennung bereits vorzugeben.
2. Die Bearbeitung: Das neue Werk darf ja nicht dem Original-Autor zugeschrieben werden. Soweit so gut - Aber wenn ich nun ein OER Werk nur leicht bearbeite und verbreite, entsteht für mich folgende Grauzone: Wenn ich es mir zuschreibe, werde ich der Arbeit des Autors nicht gerecht - wenn ich es ihm zuschreibe würde ich den Lizenzvertrag verletzen.

Kennt ihr hier Beispiele von bereits bearbeiteten OER Publikationen, die mir das besser verdeutlichen können (außer denen auf der CC Seite)? Wie kann man diese Angaben lizenzkonform und zugleich sinnvoll und leserlich gestalten?

Auch wenn die 100 Fälle hier nicht so rege genutzt wurden - hoffe ich mal auf Antworten....

Nadja Bonarius
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