Wir bilden in einem thematisch sehr dynamischen Feld aus, den Gesundheitsberufen (Pflegeberufe, OP-Assistenz, Dentalhygiene usw.). Unsere Pädagoginnen und Pädagogen recherchieren oft nach aktuellen Informationen und besonders gerne nach anschaulichem, audio-visuell erklärendem Material für den Unterricht. Die Lehrpersonen bedienen sich häufig im Internet, oft mit einem etwas mulmigen Gefühl, was sie überhaupt dürfen. "Freie" Materialien nimmt man gerne, aber sie müssen oft auf Grund ihrer unzureichenden inhaltlichen und pädagogischen Qualität erneut bearbeitet werden. Und darf man das dann?
Quellen ohne Probleme mit dem Urheberrecht und der inhaltlichen wie pädadagogischen Qualität im Unterricht nutzen zu können, wäre ein grosser Fortschritt. Daher wäre für mich ein vorrangiges Ziel eine qualitative Vereinbarung. Qualitätskriterium kann z.B. die Konformität mit Curricula, Lehrplänen und anderen Teilen des Bildungsrahmenwerks sein. So, wie Verlage ihre Lehrbücher nicht ohne inhaltliche und didaktische Richtlinien produzieren, sollte auch OER an solchen Vorgaben orientiert sein.
Ein System abgestufter Siegel könnte das Material kennzeichnen, z.B. Schul-, Ausbildungs- oder Altersstufe, Unterrichtsform, Status des Materials (angefangen, in Arbeit, abgeschlossen) usw. Solcherart eindeutig markiertes und auf Basis vereinbarter Qualitätskriterien entwickeltes Material wäre als OER vertrauenswürdig. Lehrpersonen könnten darauf vertrauen, dass die Fragen des Urheberrechts bereits geklärt, die (digitalen) Inhalte Up-to-date sind und die didaktische Aufbereitung den Rahmenbedingungen entspricht.
(Diese Idee habe ich auch im OER-Wiki der TU Graz eingetragen.)