Sachlage
Lehrkräfte erstellen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zahlreiche Unterrichtsmaterialien. Der jeweilige Lehrer ist eindeutig Urheber dieser Werke. Nach § 43 UrHG geht aber bei Vorliegen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses das Nutzungsrecht des Urhebers dem Grundsatz nach automatisch an den Arbeitgeber über. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte an dem erstellten Material.
Frage
Auf der Grundlage dieser rechtlichen Situation stellt sich nun die Frage, ob der Lehrer (der ja nach wie vor Urheber ist), das erstellte Material trotzdem noch mit einer CC-Lizenz versehen darf, also auch anderen Personen ein Nutzungsrecht einräumen darf. Wahrscheinlich (ich bin kein Jurist ...) hängt das davon ab, ob der Arbeitgeber ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Materialien hat, oder? Ohne ausdrückliche Regelung, so habe ich gelesen ( Link ) hat der Arbeitgeber nur ein einfaches Nutzungsrecht, danach dürfte der Urheber wohl seine Werke auch weiterhin selbst verbreiten und veröffentlichen. Gibt es unter den COER13-Teilnehmern Experten, die das so bestätigen können?
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Bildungseinrichtungen gibt, die es zumindest nicht gerne sehen oder sogar verbieten, dass das verwendete Unterrichtsmaterial auch außerhalb der Einrichtung zugänglich ist. Vor allem bei kommerziellen Bildungsanbietern ist das ja auch durchaus verständlich. Allerdings würde das bedeuten, dass sich Lehrkräfte gar nicht an der OER-Bewegung beteiligen könnten
