OER-Lizenzen - Urheberrecht im Arbeits-/Dienstverhältnis?

OER-Lizenzen - Urheberrecht im Arbeits-/Dienstverhältnis?

Beitragvon Monika Weigand » Mi 22. Mai 2013, 15:47

Während des Online-Events am 15. Mai, als von OER-Einsatzsszenarien im Schulunterricht die Rede war, kam im Chat die Frage auf, ob ein Lehrer bzw. eine Lehrkraft im Angestelltenverhältnis überhaupt berechtigt ist, Materialien, die er/sie für den eigenen Unterricht erstellt hat, mit einer CC-Lizenz zu versehen und weiterzugeben. Im Chat wurden dazu verschiedene Meinungen geäußert, dann ging das Thema wieder verloren. Mich hat es seither aber doch nicht losgelassen, deshalb möchte ich es hier noch einmal zur Diskussion stellen.

Sachlage
Lehrkräfte erstellen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zahlreiche Unterrichtsmaterialien. Der jeweilige Lehrer ist eindeutig Urheber dieser Werke. Nach § 43 UrHG geht aber bei Vorliegen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses das Nutzungsrecht des Urhebers dem Grundsatz nach automatisch an den Arbeitgeber über. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat die Nutzungsrechte an dem erstellten Material.

Frage
Auf der Grundlage dieser rechtlichen Situation stellt sich nun die Frage, ob der Lehrer (der ja nach wie vor Urheber ist), das erstellte Material trotzdem noch mit einer CC-Lizenz versehen darf, also auch anderen Personen ein Nutzungsrecht einräumen darf. Wahrscheinlich (ich bin kein Jurist ...) hängt das davon ab, ob der Arbeitgeber ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Materialien hat, oder? Ohne ausdrückliche Regelung, so habe ich gelesen ( Link ) hat der Arbeitgeber nur ein einfaches Nutzungsrecht, danach dürfte der Urheber wohl seine Werke auch weiterhin selbst verbreiten und veröffentlichen. Gibt es unter den COER13-Teilnehmern Experten, die das so bestätigen können?

Ich kann mir gut vorstellen, dass es Bildungseinrichtungen gibt, die es zumindest nicht gerne sehen oder sogar verbieten, dass das verwendete Unterrichtsmaterial auch außerhalb der Einrichtung zugänglich ist. Vor allem bei kommerziellen Bildungsanbietern ist das ja auch durchaus verständlich. Allerdings würde das bedeuten, dass sich Lehrkräfte gar nicht an der OER-Bewegung beteiligen könnten :( .
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Re: OER-Lizenzen - Urheberrecht im Arbeits-/Dienstverhältnis

Beitragvon alink » Mi 22. Mai 2013, 23:55

Wie meist ist die Sachlage doch nicht so eindeutig:
Es gibt da noch eine Trennung zwischen Arbeitsaufwand in der Dienst- bzw. Freizeit ...
http://www.lo-recht.de/werke-lehrkraefte.php

Überspitzter Grenzfall: Schreibt ein Lehrer in der 'Dienstzeit' für ein Lehrbuch, kauft der Staat über seine Sachaufwandsträger bei den Schulbuchverlagen Unterrichtsmaterialien ein, für die er selbst eigentlich schon die Verwertungsrechte hat ;)

Wie die "Dienstzeit" außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts definiert wird, ist wohl auch strittig.
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Re: OER-Lizenzen - Urheberrecht im Arbeits-/Dienstverhältnis

Beitragvon Monika Weigand » Do 23. Mai 2013, 10:29

So ähnlich hatte ich das schon befürchtet :( . Doch auch wenn keine eindeutige Antwort verfügbar ist, vielen Dank für den ganz interessanten Link, der mir durchaus auch schon weiterhilft! Das kann zumindest als Grundlage für ein klärendes Gespräch im Kollegenkreis oder mit dem Arbeitgeber dienen ...
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