Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Beitragvon Monika Weigand » Di 23. Apr 2013, 22:52

Heute habe ich die Broschüre Kopieren in der Erwachsenenbildung neu geregelt! auf (www.kopierregeln.de und war ziemlich entsetzt, dass nach dieser Broschüre des Verband Bildungsmedien die Einrichtungen der Erwachsenenbildung eigentlich gar nichts verwenden dürfen. Selbst das Übernehmen eines einzelnen Bildes oder einer Grafik ist (auch mit Quellenangabe!) nicht erlaubt. Leider bin ich kein Jurist, kann also nicht zuverlässig beurteilen, ob diese strengen Regeln wirklich mit der aktuellen Gesetzeslage übereinstimmen. Immerhin kenne ich den § 52a UrHG, nach dem nicht-gewerbliche Bildungseinrichtungen sehr wohl Teile eines Werkes für den Unterricht verwenden dürfen.

Noch überraschter war ich, als ich unter www.schulbuch.de, ebenfalls vom Verband Bildungsmedien veröffentlicht, die Neuen Regeln für das Kopieren gelesen habe, denenzufolge durch einen neu abgeschlossenen Vertrag zwischen den Kultusministerien und dem Verband, Schulen wirklich sehr großzügig aus geschützten Werken kopieren dürfen und die Kopien auch auf Papier und digital verteilen dürfen.

Heißt das, dass hiermit zweierlei Maß gemessen wird? Oder zahlen die Kultusministerien für diese großzügige Regelung? Vielleícht gibt es ja einen Fachmann unter den Teilnehmern, der erklären kann, warum die Regelungen sich so stark unterscheiden.

Auf jeden Fall ein weiterer Ansporn, sich nach OER umzusehen, oder? ;)

Viele Grüße
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Re: Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Beitragvon sandra.schoen » Mo 29. Apr 2013, 19:55

Die Ministerien haben für die "liberale" Regelung bezahlt. Leider finde ich nicht mehr, wieviele Millionen es waren.
lg
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Re: Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Beitragvon alink » Mo 29. Apr 2013, 21:48

Peter Müller: Als Serviceleistung gegenüber den Schulen und den Lehrern haben die Länder bereits das analoge Kopieren pauschal gegenüber den Rechteinhabern abgegolten. Mit dem neuen Vertrag geben die Länder zusätzlich Geld aus. Wir zahlen in diesem Jahr neun statt 8,5 Millionen und im Folgejahr werden es 9,6 Millionen anstatt 9 Millionen Euro sein. Aber ich glaube, es lohnt sich.


http://bildungsklick.de/a/86523/was-lehrer-digital-fuer-den-unterricht-kopieren-duerfen
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Re: Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Beitragvon Monika Weigand » Mo 29. Apr 2013, 22:02

Vielen Dank für die Rückmeldungen und die Informationen. Für Schulen scheint damit die rechtliche Lage geklärt zu sein. Für alle anderen Bildungseinrichtungen erscheint mit nach diesen Informationen der jeweilige Status wohl ganz entscheidend zu sein, oder? Gewerblich oder nicht gewerblich, das ist hier die Frage ... Gibt es denn eine Stelle oder auch bestimmte Kriterien, die zweifelsfrei entscheiden, ob eine Bildungseinrichtung gewerblich oder nicht gewerblich ist? Ich selbst arbeite an einem Berufsförderungswerk, einer gGmbH mit öffentlichen Trägern. Gewerblich oder nicht gewerblich? Oder irgendwo dazwischen? Dazu höre ich immer wieder unterschiedliche Meinungen, die Einordnung scheint schwierig zu sein. Wer entscheidet hier verbindlich?

Danke für weitere Infos, falls verfügbar,
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Re: Urheberrecht - gleiches Recht für alle?

Beitragvon alink » Di 30. Apr 2013, 01:04

Es handelt sich hier tatsächlich um einen Graubereich, eine eindeutige allgemeingültige Definition gibt es nicht. Die meisten (Weiter-)Bildungsinstitutionen - auch viele gemeinnützige Institutionen oder auch vhsn - sind auf eigene Einnahmen angewiesen, da sie nicht ausschließlich öffentlich finanziert werden. Dieser Umstand macht sie zu kommerziellen Unternehmungen. Der Streit beginnt dann z.B. alleine schon bei der Höhe des Betrages, der die Betriebskosten übersteigen muss, um als kommerziell oder nicht-kommerziell angesehen zu werden.
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