Heute habe ich die Broschüre Kopieren in der Erwachsenenbildung neu geregelt! auf (www.kopierregeln.de und war ziemlich entsetzt, dass nach dieser Broschüre des Verband Bildungsmedien die Einrichtungen der Erwachsenenbildung eigentlich gar nichts verwenden dürfen. Selbst das Übernehmen eines einzelnen Bildes oder einer Grafik ist (auch mit Quellenangabe!) nicht erlaubt. Leider bin ich kein Jurist, kann also nicht zuverlässig beurteilen, ob diese strengen Regeln wirklich mit der aktuellen Gesetzeslage übereinstimmen. Immerhin kenne ich den § 52a UrHG, nach dem nicht-gewerbliche Bildungseinrichtungen sehr wohl Teile eines Werkes für den Unterricht verwenden dürfen.
Noch überraschter war ich, als ich unter www.schulbuch.de, ebenfalls vom Verband Bildungsmedien veröffentlicht, die Neuen Regeln für das Kopieren gelesen habe, denenzufolge durch einen neu abgeschlossenen Vertrag zwischen den Kultusministerien und dem Verband, Schulen wirklich sehr großzügig aus geschützten Werken kopieren dürfen und die Kopien auch auf Papier und digital verteilen dürfen.
Heißt das, dass hiermit zweierlei Maß gemessen wird? Oder zahlen die Kultusministerien für diese großzügige Regelung? Vielleícht gibt es ja einen Fachmann unter den Teilnehmern, der erklären kann, warum die Regelungen sich so stark unterscheiden.
Auf jeden Fall ein weiterer Ansporn, sich nach OER umzusehen, oder?
Viele Grüße
Monika Weigand