Bei uns (in der Schweiz) scheint das definitiv einfacher zu sein.
In der Schweiz gibt es sogenannte Verwertungsgesellschaften welche Lehrpersonen (und anderen Nutzergruppen) den administrativen Aufwand für das Einholen der Erlaubnis zur Nutzung geschützter Werke abnehmen, indem sie Tarife zwischen Urhebern und Nutzern aushandeln. Im Schulbereich zahlt jeder Kanton die entsprechenden Tarife für all seine schulischen Institutionen.
Eine Lehrperson in der Schweiz kann daher legal alles nicht verbotene Material im Unterricht vorführen, egal ob lizenztechnisch Freigegeben oder nicht. Wenn es bei der reinen Vorführung ohne Abgabe von Kopien an die Schülerinnen und Schüler bleibt, ist nicht einmal eine explizite Pflicht zur Quellenangabe im Gesetz aufgeführt. Eine Lehrperson in der Schweiz darf auch Auszüge aus geschützten Werken in eigenen Unterrichtsmaterialien verwenden und an die Schülerinnen und Schüler abgeben, hier natürlich mit Angabe aller Quellen. Was aber „Auszüge“ sind, ist nicht klar geregelt.
Eine gute Publikation, welche die Rechtslage in der Schweiz für den Unterricht beschreibt ist:
http://guides.educa.ch/sites/default/fi ... echt_d.pdf .
Liebe Grüsse
Ralf