"YouTube-Standard-Lizenz"

"YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon RebeccaRenatus » Di 16. Apr 2013, 12:30

Liebe COERler, ich würde gern in einem Seminar ein YouTube Video zeigen, das unter der "Standard-Youtube-Lizenz" steht. Welche Bedingungen hat diese Lizenz? Darf ich das Video in der Hochschullehre verwenden oder wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz?
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon cfreisleben » Di 16. Apr 2013, 15:04

hab mal das gefunden: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/net/
und http://pb21.de/2011/09/youtube-videos-herunterladen/

kurz zusammengefasst: bei online streamen ist das für's erste kein rechtliches Problem.
Wobeis natürlich leichter ist, wenn das Video gleich eine cc-Lizenz hat
Alternative: ich als Nutzer kenne den//die HerstellerIn bzw. kann den/die unkompliziert erreichen und um Erlaubnis fragen

lg christian
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon alink » Di 16. Apr 2013, 15:54

Der pb21-Artikel ist in diesem Zusammenhang etwas schwammig, da er eigentlich auf das Vorführen eines heruntergeladenen Videos abzielt.
YouTube erlaubt das unmittelbare Ansehen per Direkt-Streaming, d.h. keine Abspeicherung, im Unterricht (=nicht-öffentlich).
Ist ein Video offensichtlich rechtswidrig, darf auch dieses nicht gezeigt werden.
Andreas
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon cfreisleben » Di 16. Apr 2013, 16:59

Ok Andreas, klingt gut... nur was ist "offensichtlich rechtswidrig"???
Hab schon mal mit anderen die Diskussion geführt ob sagen wir ein Ausschnitt aus "Terminator" gezeigt werden darf.
EIn Drittel sagt: Was auf You Tube steht, darf ich über all einsetzen, vorausgesetzt ich lads nicht runter (bzw. gilt eigentlich auch: ich darf net irgendwas einfach auf youtube raufladen)
1/3 sagt: ich muss mir die offizielle DVD kaufen und bei der Filmfirma um die Vorführrechte bitten
1/3 sagt: in unserer Bidungseinrichtung ist youtube gesperrt (gerade erst gehört)
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon RebeccaRenatus » Di 16. Apr 2013, 19:57

Vielen Dank für eure Antworten - wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich Videos unter "YouTube Standard Lizenz" auf YouTube online im Hochschule-Seminar vorführen, aber nicht herunterladen und offline abspielen.
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon Markus Schmidt » Mi 17. Apr 2013, 10:07

Ohne noch mehr Verwirrung stiften zu wollen, sollte man hier bedenken, dass eine "Vorführung" immer auch ein Herunterladen in den Arbeitsspeicher des Computers bedeutet. Das sogenannte Streaming, was bei YouTube Anwendung findet, ist derzeit noch ein Streitfall. So wird laut FAZ seitens der Verwertungsgesellschaften argumentiert, dass auch beim Hören oder Betrachten solcher Inhalte eine Kopie im Arbeitsspeicher des Computers zwischengespeichert werde und das den Vorwurf des Urheberrechtsverstoßes rechtfertige.

Mehr dazu hier:

FAZ.de(14.03.2013): Volkssport Downloaden
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon mebner » Mi 17. Apr 2013, 20:50

Also ich kann euch nur die österreichische Gesetzeslage erklären - eine Vorführung eines YouTube-Videos welches mit Standard-Lizenz versehen ist, ist eigentlich nicht erlaubt, weil bei uns der Hörsaal als "öffentlicher Raum" gilt. Bei Schulklassen ist die Gesetzeslage verschwommen, oder wie ich dann immer höre "Das muss dann der oberste Gerichtshof entscheiden" ...

lg
martin
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maybe that's the future answer
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Re: "YouTube-Standard-Lizenz"

Beitragvon Ralf » Mi 17. Apr 2013, 22:44

Bei uns (in der Schweiz) scheint das definitiv einfacher zu sein.
In der Schweiz gibt es sogenannte Verwertungsgesellschaften welche Lehrpersonen (und anderen Nutzergruppen) den administrativen Aufwand für das Einholen der Erlaubnis zur Nutzung geschützter Werke abnehmen, indem sie Tarife zwischen Urhebern und Nutzern aushandeln. Im Schulbereich zahlt jeder Kanton die entsprechenden Tarife für all seine schulischen Institutionen.
Eine Lehrperson in der Schweiz kann daher legal alles nicht verbotene Material im Unterricht vorführen, egal ob lizenztechnisch Freigegeben oder nicht. Wenn es bei der reinen Vorführung ohne Abgabe von Kopien an die Schülerinnen und Schüler bleibt, ist nicht einmal eine explizite Pflicht zur Quellenangabe im Gesetz aufgeführt. Eine Lehrperson in der Schweiz darf auch Auszüge aus geschützten Werken in eigenen Unterrichtsmaterialien verwenden und an die Schülerinnen und Schüler abgeben, hier natürlich mit Angabe aller Quellen. Was aber „Auszüge“ sind, ist nicht klar geregelt.
Eine gute Publikation, welche die Rechtslage in der Schweiz für den Unterricht beschreibt ist: http://guides.educa.ch/sites/default/fi ... echt_d.pdf .
Liebe Grüsse
Ralf
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